Presse
mehr Gerechtigkeit
Wichtiger Schritt für Leiharbeiter/innen zu mehr Gerechtigkeit
04.09.2012 - Christgewerkschafter/innen begrüßen Ministerratsbeschluss zu Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
„Der heutige Ministerratsbeschluss bezüglich Arbeitskräfteüberlassungsgesetz zielt auf eine bessere Absicherung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern ab, denn im Gegensatz zu früher dürfen sie nicht mehr als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt werden. Auch in der Zeit zwischen den Überlassungen greift die Neuregelung,
denn ab 2014 steht nach dem Entwurf ein gesetzlich eingerichteter Fonds zur Abmilderung von Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Ebenso werden über den Fonds Arbeitgeber gefördert, die das Arbeitsverhältnis in Stehzeiten aufrechterhalten. Das Geld für den Fonds soll von den Arbeitskräfteüberlassern kommen. Ebenso ist zu begrüßen, dass jegliche Form der Diskriminierung künftig scharf bestraft wird", zeigt sich der Bundesvorsitzende der Christgewerkschafter, ÖGB-Vizepräsident Norbert Schnedl, von der vom Ministerrat beschlossenen Regelung zufrieden.
„Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit, denn künftig müssen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter schriftlich über ihren Einsatz, die kollektivvertragliche Einstufung, und hier müssen jetzt Grundlohn und Zulagen sowie Zuschläge getrennt ausgewiesen werden, sowie die Sicherheitsvorkehrungen informiert werden, was bei Stammbeschäftigten schon jetzt der Regelfall ist. Auch die rechtzeitige Information über das Ende eines Einsatzes ist ein wichtiger Schritt zur besseren Lebensplanung der Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche", zeigt Schnedl einige Beispiele für die insgesamt positive Regelung auf.